Entschuldigung von
krankheitsbedingten Schulversäumnissen in der
Sekundarstufe I
|
Ein Bild sagt zwar
mehr als 1000 Worte;
dennoch bitten wir Sie,
auch die nachfolgenden Erläuterungen sorgfältig
zur Kenntnis zu nehmen. |
 |
|
1. Benachrichtigung des Sekretariats nur im
Ausnahmefall
- Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung den
Schulweg nicht antreten, wird das Schulsekretariat
bitte nur im Ausnahmefall benachrichtigt, wenn die
Klasse am ersten Versäumnistag eine besondere Aktion
(Exkursion, Ausflug, Klassenfahrt, ...) durchführt,
deren Beginn von der Anwesenheit aller Schüler
abhängt.
|
2. Benachrichtigung der Klassenleitung in jedem Fall
- In jedem Fall wird die Klassenleitung spätestens im Laufe des
ersten Versäumnistages per E-Mail
benachrichtigt. Die dienstliche E-Mail-Adresse des
Klassenleiters wird mit Hilfe des Nachnamens
gebildet:
nachname@woeste.org
(nachname = Nachname des Klassenleiters)
- Achtung: Bitte gegebenenfalls Umlaute durch
Doppelvokale und „ß“ durch „ss“ ersetzen.
- Hier finden Sie die → Namensliste
des Kollegiums.
- Der Empfang einer elektronischen Benachrichtigung
wird von der Klassenleitung in der Regel nicht
bestätigt oder kommentiert.
|
Klassen- und Kursarbeiten
- Klassen- und Kursarbeiten haben Vorrang vor
anderen Terminen, zum Beispiel Arztbesuchen (Ausnahme:
Notfälle).
- Bei regelmäßigem Fehlen zu den
Klassenarbeitsterminen kann eine Attestpflicht
angeordnet werden.
- Beurlaubungen können nur in besonderen
Ausnahmefällen und unter vorheriger Beantragung
durch die Erziehungsberechtigten genehmigt werden.
|