Entschuldigung von krankheitsbedingten Schulversäumnissen in der Sekundarstufe I
Ein Bild sagt zwar
mehr als 1000 Worte;

dennoch bitten wir Sie,
auch die nachfolgenden Erläuterungen sorgfältig
zur Kenntnis zu nehmen.
absenzen.png

1. Benachrichtigung des Sekretariats nur im Ausnahmefall

  • Kann ein Schüler aufgrund einer Erkrankung den Schulweg nicht antreten, wird das Schulsekretariat bitte nur im Ausnahmefall benachrichtigt, wenn die Klasse am ersten Versäumnistag eine besondere Aktion (Exkursion, Ausflug, Klassenfahrt, ...) durchführt, deren Beginn von der Anwesenheit aller Schüler abhängt.

2. Benachrichtigung der Klassenleitung in jedem Fall

  • In jedem Fall wird die Klassenleitung spätestens im Laufe des ersten Versäumnistages per E-Mail benachrichtigt. Die dienstliche E-Mail-Adresse des Klassenleiters wird mit Hilfe des Nachnamens gebildet:
nachname@woeste.org (nachname = Nachname des Klassenleiters)
  • Achtung: Bitte gegebenenfalls Umlaute durch Doppelvokale und „ß“ durch „ss“ ersetzen.
  • Hier finden Sie die → Namensliste des Kollegiums.
  • Der Empfang einer elektronischen Benachrichtigung wird von der Klassenleitung in der Regel nicht bestätigt oder kommentiert.

Klassen- und Kursarbeiten

  • Klassen- und Kursarbeiten haben Vorrang vor anderen Terminen, zum Beispiel Arztbesuchen (Ausnahme: Notfälle).
  • Bei regelmäßigem Fehlen zu den Klassenarbeitsterminen kann eine Attestpflicht angeordnet werden.
  • Beurlaubungen können nur in besonderen Ausnahmefällen und unter vorheriger Beantragung durch die Erziehungsberechtigten genehmigt werden.



Letzte Änderung: 03.09.2025